Abgabenrechner
Wenn Sie als Galerie, Auktionshaus oder KunsthändlerIn ein Originalkunstwerk für 2.500 € oder mehr weiterveräußern, sind Sie nach dem Folgerecht dazu angehalten eine entsprechende Gebühr zu entrichten.
Die Höhe der zu leistenden Folgerechtsabgaben ist degressiv gestaffelt und beträgt 4 - 0,25 % des Verkaufserlöses (ohne Steuern).
Sie können auch direkt mit dem Künstler, der Künstlerin, eine Abmachung über die Abgabenzahlung treffen. Eine solche Vereinbarung muss jedoch in schriftlicher Form festgehalten, von Ihnen und dem Kunstschaffenden unterzeichnet und an uns weitergeleitet werden.
Kalkulation
Geben Sie den Verkaufspreis in den Rechner ein (in Euro). Der errechnete Betrag entspricht der von Ihnen zu leistenden Folgerechtsabgabe (in Euro).