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Foto: Olaf Osten, „Fernsehen I-190", Acryl auf Atlas, 52 x 35 cm, 2016 (Detail) | © Bildrecht, Wien 2019

Bis Ende Jänner: Auslandsmeldungen zum Jahr 2020

Meldungen, die das Ausland im Jahr 2020 betreffen sind für alle Bezugsberechtigten noch bis Ende Jänner 2021 möglich. Bitte verwenden Sie dafür diese Meldeformulare und schreiben Sie den Namen des betreffenden Landes auf das Formular.

Meldemöglichkeiten Ausland

Berufsgruppe 1

  • Ausstellungen und Kunstpräsentationen
  • Werkveröffentlichungen in Zeitungen und Zeitschriften
  • Werkveröffentlichungen im TV
    ACHTUNG: Werkveröffentlichungen in TV-Sendern, die in österreichischen Kabelnetzwerken verbreitet werden, melden Sie bitte bis 30. April 2021 als TV-Meldung im Bildrecht Portal.
  • Werkveröffentlichungen in Büchern und Kunstkatalogen

Berufsgruppe 2

  • Nettohonorare
    oder Einzelbildmeldungen in Zeitungen und Magazinen sowie auf Webseiten mit Top-Level-Domain des jeweiligen Landes oder auf Webseiten , die sich an ein Publikum dieses Landes wenden.
  • Werkveröffentlichungen im TV (nur dann, wenn dafür kein Honorar vom TV-Sender erhalten wurde)
    ACHTUNG: Werkveröffentlichungen in TV-Sendern, die in österreichischen Kabelnetzwerken verbreitet werden, melden Sie bitte bis 30. April 2021 TV-Meldung im Bildrecht Portal.
  • Werkveröffentlichungen in Büchern und Kunstkatalogen

Bitte beachten Sie: Zahlungen zu Auslandsmeldungen erhalten Sie mit der nächsten regulären Auszahlung, sofern die Bildrecht entsprechende Zahlungen aus den betreffenden Ländern erhalten hat.