Text- und Datamining

NUTZUNGSVORBEHALT für Text- und Data-Mining (TDM) und für das Training von Anwendungen der künstlichen Intelligenz (KI)

Wahrung der Urheberrechte und Vergütungsansprüche

Für die von der Bildrecht vertretenen Bildurheber:innen ist es von fundamentaler Wichtigkeit, die Verfügungsgewalt über ihre schöpferischen Leistungen (geistiges Eigentum) zu wahren und bei der Verwendung ihrer Werke für KI-Trainingszwecke eine faire Entlohnung zu erhalten.

Den ständigen ungefragten und unvergüteten Nutzungen der Werke von Bildurheber:innen zu KI-Trainingszwecken und für die daraus folgenden massenhaften KI-Anwendungen kann durch die Erklärung eines gemeinsamen Nutzungsvorbehalts (kollektive Opt-out-Erklärung) entgegengetreten werden, wodurch die Bildurheber:innen die Kontrolle über Ihre Werke behalten und eine angemessene Vergütung, insbesondere für KI-Nutzungen, erreichen können.

Erklärung des Nutzungsvorbehalts nach § 42h Abs 6 UrhG

Die Bildrecht, als Treuhänderin für die Rechte von Urheber:innen der bildenden Kunst, der Fotografie, der Architektur, des Designs, der Grafik, der Illustration, des Tanzes und der Choroegrafie etc., erklärt hiermit im Namen und im Auftrag der von der Bildrecht vertretenen Urheber:innen:

Die Bildrecht behält sich die erforderlichen Rechte – insbesondere das Vervielfältigungsrecht – vor (Nutzungsvorbehalt), die Werke der von der Bildrecht vertretenen Urheber:innen für TDMAnwendungen nach § 42h Abs 6 UrhG zu nutzen sowie für jede automatisierte Analysetechnik, die darauf abzielt, Text und Daten (u.a. zur Erkennung von Mustern, Trends und Korrelationen) zu gewinnen, als auch für die Schulung und das Trainieren von KI-Anwendungen und für die automatisierten Datenextraktionen sowie für die Anwendung von KI-Systemen. Dieser Nutzungsvorbehalt gilt jeweils unabhängig davon, ob die betreffenden Nutzungen (vor allem das sog. Scraping und/oder die Vervielfältigung) dieser Werke und deren Weiterverwendung sowie deren Datensammlung in Österreich, in Europa, den USA oder weltweit stattfinden.
Ohne ausdrückliche Lizenz ist diese Nutzung nicht zulässig.

Lizenzanfragen

Lizenzanfragen für die Nutzungen von urheberrechtlich geschützten Bildwerken, welche die Bildrecht vertritt, insbesondere zur Nutzung für KI-Trainingszwecke und für die Entwicklung und Anwendung von KI-Systemen udgl können an die Bildrecht unter lizenzen@bildrecht.at gestellt werden.


Nutzungsvorbehalt der Bildrecht als PDF-Download