Meldungen

Ihre Meldungen sind die Grundlage für Tantiemenzahlungen durch die Bildrecht.


Nutzen Sie bitte für alle Meldungen (Österreich + alle im jeweiligen Online-Formular angeführte Länder) das Bildrecht Portal.

Aktuelle Meldemöglichkeiten

MELDUNGEN FÜR ÖSTERREICH

Alle Österreich betreffenden Meldungen für das Kalenderjahr 2023

Meldefrist: 30. April 2024

Berufsgruppe 1

  • Ausstellungen und Kunstpräsentationen
  • Werkveröffentlichungen in Zeitungen und Zeitschriften
  • Werkveröffentlichungen im TV
  • Werkveröffentlichungen in Büchern und Kunstkatalogen

Berufsgruppe 2

  • Nettohonorare
    oder Einzelbildmeldungen in Zeitungen und Magazinen sowie auf Webseiten mit Top-Level-Domain „AT“ oder auf Webseiten in deutscher Sprache, die sich an ein österreichisches Publikum wenden
  • Werkveröffentlichungen im TV
  • Werkveröffentlichungen in Büchern und Kunstkatalogen

Nachmeldungen

Werkveröffentlichungen in Büchern und Katalogen für die Erscheinungsjahre 2019, 2020, 2021, 2022
Bitte beachten Sie: Bücher sind nur bei rechtzeitiger Meldung (Folgejahr des Erscheinens!) fünf Jahre lang auszahlungswirksam. Bei Nachmeldungen kann ausschließlich für die verbliebenen Jahre ausgezahlt werden.

Auszahlungstermine: Mai 2023, Oktober 2023

MELDUNGEN ZUM AUSLAND

Alle das Ausland (alle im jeweiligen Online-Formular angeführte Länder) betreffenden Meldungen für das Kalenderjahr 2023

Meldefrist: 31. Jänner 2024 | NEU: Frist für alle DEUTSCHLAND betreffenden Meldungen: 30. April 2024


Berufsgruppe 1

  • Ausstellungen und Kunstpräsentationen
  • Werkveröffentlichungen in Zeitungen und Zeitschriften
  • Werkveröffentlichungen im TV
    ACHTUNG: Werkveröffentlichungen in TV-Sendern, die in österreichischen Kabelnetzwerken verbreitet werden, melden Sie bitte bis 30. April 2024 als TV-Meldung im Bildrecht Portal.
  • Werkveröffentlichungen in Büchern und Kunstkatalogen

Berufsgruppe 2

  • Nettohonorare
    oder Einzelbildmeldungen in Zeitungen und Magazinen sowie auf Webseiten mit Top-Level-Domain des jeweiligen Landes oder auf Webseiten , die sich an ein Publikum dieses Landes wenden.
  • Werkveröffentlichungen im TV (nur dann, wenn dafür kein Honorar vom TV-Sender erhalten wurde)
    ACHTUNG: Werkveröffentlichungen in TV-Sendern, die in österreichischen Kabelnetzwerken verbreitet werden, melden Sie bitte bis 30. April 2024 als TV-Meldung im Bildrecht Portal.
  • Werkveröffentlichungen in Büchern und Kunstkatalogen

Bitte beachten Sie: Zahlungen zu Auslandsmeldungen erhalten Sie mit der nächsten regulären Auszahlung, sofern die Bildrecht entsprechende Zahlungen aus den betreffenden Ländern erhalten hat.

Auszahlungstermine: Mai 2024, Oktober 2024


Bei Fragen kontaktieren Sie uns telefonisch oder schreiben Sie uns eine Nachricht:

+43 1 815 26 91 | portal@bildrecht.at


Achtung: Verwenden Sie die Meldeformulare nur in Ausnahmefällen.

Meldeformulare


Informationen zu Meldefristen und Auszahlungsterminen