Förderungen

Die Bildrecht stärkt die ökonomische Basis von Kunst- und Kreativschaffenden durch Tantiemenzahlungen. Darüber hinaus fördern wir zahlreiche Projekte unserer Mitglieder wie Einzel,- und Gruppenausstellungen, Performances und Workshops.

Wir unterstützen Kulturfestivals und Interventionen im öffentlichen Raum, fördern Katalog- und Buchprojekte sowie junge Talente und vergeben jährlich bzw. biennal mehrere unabhängig jurierte Kunstpreise: den Dagmar Chobot Skulpturenpreis, den viennacontemporary | Bildrecht SOLO Award sowie den Parallel Vienna | Bildrecht YOUNG ARTIST Award.

Zu unseren langjährigen Kooperationspartner*innen zählen im Bereich der Bildenden Kunst, New Media und Design u.A.: das Traklhaus Salzburg, das weisse haus, die Vienna Design Week, das Ars Electronica Festival Linz sowie das Animationsfilmfestival Tricky Women/Tricky Realities. Wir unterstützen Design-Austria und fördern die Fotofestivals La Gacilly Baden Photo, die Foto Wien, den Objektiv Pressefotopreis und vergeben ab 2024 einen Preis für Fotografie auf der neuen Kunstmesse Stage in Bregenz.

Für diese Förderinitiativen betreibt die Bildrecht den gesetzlich verpflichtenden „Fonds für soziale und kulturelle Einrichtungen (SKE)“. Entscheidungen zu den Sozial-, Kunst- und Kulturförderungen trifft der SKE-Beirat der Bildrecht.


Antragstellungen | SKE

NEUE Einreichfrist: 5. APRIL 2024
Bis zur Frist ist die Abgabe einer Einreichung laufend möglich.
Bitte beachten Sie bei persönlicher Abgabe Ihrer Unterlagen die Öffnungszeiten des Bildrecht-Büros: Mo-Do: 9-17 Uhr und Fr: 9-14 Uhr

Jurysitzungen
Der SKE-Beirat hält zweimal jährlich eine Jurysitzung ab (Mai, November).
Bitte beachten Sie: Auf Grund der zahlreichen Einreichungen empfehlen wir Ihnen, einen übersichtlichen und in jedem Falle vollständigen Antrag einzureichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Vorhaben in der Zukunft liegen muss, planen Sie daher bitte eine entsprechende Vorlaufzeit ein. Nur vollständige Anträge inkl. der jeweils geforderten Unterlagen werden der Jury vorgelegt. Anträge, die nach der Einreichfrist einlangen, können nicht für die Jurysitzung berücksichtigt werden. Ein individueller Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Zuwendungen aus den SKE erfolgen nach Maßgabe der vorhandenen Mittel und nach festen Regeln im Sinne des Verwertungsgesellschaftengesetzes / § 33 Abs. 4 (VerwGesG 2016). Überblick: SKE - Richtlinien für die sozialen und kulturellen Zwecken dienenden Einrichtungen der Bildrecht: PDF download | SKE - Richtlinien

Kontakte Förderungen | SKE Team

Wir bitten Sie in erster Linie um eine schriftliche Kontaktaufnahme und sind bemüht Ihnen innerhalb weniger Werktage zu antworten. Senden Sie bitte eine Email an: ske@bildrecht.at
Dringende Anfragen - Telefonauskunft:
Erreichbarkeit: Mittwoch & Donnerstag, 13 bis 17 Uhr
Peter Gumpinger | +43 1 815 26 91 - 11
Sira-Zoé Schmid | +43 1 815 26 91 - 31


Soziale Förderung:


UNTERSTÜTZUNG IM SOZIALEN HÄRTEFALL

Bezugsberechtigte können unterstützt werden, wenn sie sich auf Grund von finanziellen, persönlichen oder gesundheitsbedingten Umständen in einer Notlage befinden.
PDF download Antrag | detaillierte Informationen & Formular

Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Bitte beachten Sie: Nur vollständige Anträge inkl. der jeweils geforderten Unterlagen werden der Jury vorgelegt.


Kulturelle Förderungen:


AUSSTELLEN IM BILDRAUM 01 | 07 | BODENSEE

NEUE Einreichfrist: 5. APRIL 2024
Jährlich werden in den Ausstellungsräumen der Bildrecht rund 30 Einzel- und Gruppenausstellungen gezeigt. Mit dem Bildraum 01 | 07 | Bodensee und dem Bildraum Studio bieten wir unseren Mitgliedern eine Plattform ihre Werke und Projekte in professionellem Rahmen zu präsentieren. Die Bildräume agieren nicht gewinnorientiert.

Die Ausstellungsbewerbungen werden halbjährlich (Mai, November) dem SKE-Beirat vorgelegt.
Nach einer positiven Jurierung erfolgt die Raumzuteilung und die jeweilige Bildraum-Leitung bespricht den Ausstellungstermin, die Möglichkeiten der Raumnutzung sowie organisatorische Vorbereitungsschritte mit dem/der Künstler:in.
Im Regelfall werden 5-wöchige Ausstellungszeiträume vereinbart.

Bewerbungsformular:
PDF download Bewerbung | detaillierte Informationen & Formular

Bitte beachten Sie: Eine erneute Ausstellungsbewerbung ist nach zwei Jahren möglich; nach einer bereits im Bildraum umgesetzten Ausstellung nach frühestens 3 Jahren.
Nur vollständige Anträge inkl. der jeweils geforderten Unterlagen werden der Jury vorgelegt. Übermitteln Sie uns bitte alle Unterlagen in gesammelter und vollständiger Form; Nachreichungen / Nachsendungen bitte wir Sie ausdrücklich zu vermeiden. Anträge, die nach der Einreichfrist einlangen, können nicht für die Jurysitzung berücksichtigt werden.

Die Einreichfrist zur nächsten Jurysitzung ist der 5. April 2024
Eine Einreichung kann bis dahin jederzeit übermittelt werden. Bitte beachten Sie bei persönlicher Abgabe Ihrer Unterlagen die Öffnungszeiten des Bildrecht-Büros: Mo-Do: 9-17 Uhr und Fr: 9-14 Uhr


RESIDENCY IM BILDRAUM STUDIO
OPEN CALL | Term: Juli - Dezember 2024


Der Open Call 2024 richtet sich dabei an nationale wie internationale, freischaffende Künstler:innen der Sparten: Malerei, Fotografie, Skulptur, Installation, Medienkunst, Performance, Grafik, Design, Architektur, Art & Science.

Das Bildraum Studio im Kultur-Areal der Brotfabrik Wien bietet mit 170 m2 Arbeitsfläche beste Voraussetzungen, um raumgreifende Projekte/Arbeiten umzusetzen und zu präsentieren. Das Bildraum Studio wird auf Basis eines Open Calls und nach Entscheidung des SKE-Beirats für die Dauer von fünf Monaten einem/ einer nationalen oder internationalen Künstler:in zur Verfügung gestellt.

Bildraum Studio | Brotfabrik Wien
Absberggasse 27, 1100 Wien, AT

Bewerbungsbogen - Open Call 2024 | Deutsch
> hier downloaden

Application Form - Open Call 2024 | English
> download here

Bitte beachten Sie: Nur vollständige Anträge inkl. der jeweils geforderten Unterlagen werden der Jury vorgelegt. Übermitteln Sie uns daher bitte alle Unterlagen in gesammelter Form; Nachreichungen / Nachsendungen bitte wir Sie ausdrücklich zu vermeiden. Anträge, die nach der Einreichfrist einlangen, können nicht für die Jurysitzung berücksichtigt werden.

Die Deadline zum Open Call ist der 20. Oktober 2024
Eine Einreichung kann bis dahin jederzeit übermittelt werden. Bitte beachten Sie bei persönlicher Abgabe Ihrer Unterlagen die Öffnungszeiten des Bildrecht-Büros: Mo-Do: 9-17 Uhr und Fr: 9-14 Uhr


PUBLIKATIONSFÖRDERUNG

NEUE Einreichfrist: 5. APRIL 2024
Als Mitglied der Bildrecht können Sie einen Publikationskostenzuschuss beantragen. Gefördert werden Publikationen wie Monographien, Kunstbücher und Bildbände mit kulturellem Schwerpunkt.

Die Höhe der Förderung wird individuell und auf Basis der vorgelegten Unterlagen vom SKE-Beirat der Bildrecht festgelegt.
PDF download Einreichung | detaillierte Informationen & Formular

Bitte beachten Sie: Nur vollständige Anträge inkl. der jeweils geforderten Unterlagen werden der Jury vorgelegt. Übermitteln Sie uns daher bitte alle Unterlagen in gesammelter Form; Nachreichungen / Nachsendungen bitte wir Sie ausdrücklich zu vermeiden. Anträge, die nach der Einreichfrist einlangen, können nicht für die Jurysitzung berücksichtigt werden.

Einreichfrist zur nächsten Jurysitzung ist der 5. April 2024
Eine Einreichung kann bis dahin jederzeit übermittelt werden. Bitte beachten Sie bei persönlicher Abgabe Ihrer Unterlagen die Öffnungszeiten des Bildrecht-Büros: Mo-Do: 9-17 Uhr und Fr: 9-14 Uhr


PROJEKTFÖRDERUNG

NEUE Einreichfrist: 5. APRIL 2024
Mitglieder der Bildrecht können um Förderung für umfangreiche Projekte einreichen. Gefördert werden Projekte mit kulturellem Schwerpunkt, wie etwa Einzel,- und Gruppenausstellungen, Performances, Workshops, Symposien, Kulturfestivals und künstlerische Interventionen im öffentlichen Raum.

Die Höhe der Förderung wird individuell und auf Basis der vorgelegten Unterlagen vom SKE-Beirat der Bildrecht festgelegt.
PDF download Einreichung | detaillierte Informationen & Formular

Bitte beachten Sie: Nur vollständige Anträge inkl. der jeweils geforderten Unterlagen werden der Jury vorgelegt. Übermitteln Sie uns daher bitte alle Unterlagen in gesammelter Form; Nachreichungen / Nachsendungen bitte wir Sie ausdrücklich zu vermeiden.
Anträge, die nach der Einreichfrist einlangen, können nicht für die Jurysitzung berücksichtigt werden.

Die Einreichfrist zur nächsten Jurysitzung ist der 5. April 2024
Eine Einreichung kann bis dahin jederzeit übermittelt werden. Bitte beachten Sie bei persönlicher Abgabe Ihrer Unterlagen die Öffnungszeiten des Bildrecht-Büros: Mo-Do: 9-17 Uhr und Fr: 9-14 Uhr


Kunstpreise:

DAGMAR CHOBOT SKULPTURENPREIS

Der 'Dagmar Chobot Skulpturenpreis' ist ein mit 10.000 Euro dotierter Nominierungspreis, der an eine/n zeitgenössische/n Bildhauer*in vergeben wird. Der 'Dagmar Chobot Skulpturenpreis' wurde 2016 von der Wiener Galeristin Dagmar Chobot und der Stiftungspartnerin Bildrecht ins Leben gerufen.


Insbesondere der Skulpturbegriff hat sich in den letzten Jahren gewandelt und umfasst neben klassischen Zugängen auch experimentelle Ansätze, Installationen, performative und auch architektonisch definierte Arbeiten gleichermaßen.

Dementsprechend offen will sich der 'Dagmar Chobot Skulpturenpreis' verstanden wissen, der von einer Fachjury an eine/n zeitgenössische/n, in Österreich arbeitende/n Bildhauer*in vergeben wird.

Der Nominierungspreis ist mit 10.000 Euro dotiert und unterliegt keiner Altersbeschränkung.

Der 'Dagmar Chobot Skulpturenpreis' wird von einer unabhängigen Expert*innenjury auf Basis von Nominierungen vergeben.

Eine Initiativbewerbung ist nicht möglich.

Zur Website des Dagmar Chobot Skulpturenpreis

VIENNACONTEMPORARY | BILDRECHT SOLO AWARD

Für eine herausragende Solopräsentation etablierte die Bildrecht den 'viennacontemporary | Bildrecht SOLO Award', der die Werke von Kunstschaffenden und das Engagement von Galerien gleichermaßen prämiert.


Im Rahmen der profilierten Kunstmesse viennacontemporary würdigt die Bildrecht eine hervorragende Solopräsentation mit dem 'viennacontemporary | Bildrecht SOLO Award'.

Mit dem Ziel, Kunstschaffende und Galerien gleichermaßen zu unterstützen, zeichnet der Award eine Präsentation aus, die großes künstlerisches Potential beweist. Zugleich wird der Einsatz der jeweiligen Galerie honoriert.

Unter Einbindung einer unabhängigen Expert*innen-Jury wird der 'viennacontemporary | Bildrecht SOLO Award' jährlich im Rahmen der Messeeröffnung vergeben. Der mit 4.000 Euro dotierte Award geht zu je 2.000 Euro an den/die Künstler*in sowie an die ausstellende Galerie.

Der 'viennacontemporary | Bildrecht SOLO Award' wird von einer unabhängigen Expert*innenjury nach einem Messerundgang vergeben.

Eine Initiativbewerbung ist nicht möglich.

Zur Website des viennacontemporary | Bildrecht SOLO Award

PARALLEL VIENNA | BILDRECHT YOUNG ARTIST AWARD

Der 'Parallel Vienna | Bildrecht YOUNG ARTIST Award' folgt der Idee der Parallel Vienna, die Qualität junger, aufstrebender Kunst ins Bewusstsein zu heben.


Aus den Ausstellenden der Rubrik ARTIST STATEMENTS - Solo Präsentationen wählt eine unabhängige ExpertInnen-Jury zu Messebeginn eine:n Gewinner:in des PARALLEL VIENNA | Bildrecht YOUNG ARTIST Award aus.

Der mit 2.000 Euro dotierte Award ist zudem mit einer Solo-Präsentation im Bildraum 01 im Folgejahr verbunden.

Der 'Parallel Vienna | Bildrecht YOUNG ARTIST Award' wird von einer unabhängigen Expert*innenjury nach einem Messerundgang vergeben. Eine Initiativbewerbung ist nicht möglich.


Zur Website des PARALLEL VIENNA | Bildrecht YOUNG ARTIST Award