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Foto: Anna-Maria Bogner, untitled, 2015 (Detail), © Bildrecht, Wien

Aktuelle Unterstützungsangebote des Bundes

Die öffentlichen Maßnahmen für finanzielle Ersatzleistungen und Finanzierungsinstrumente für Kunst und Kultur wurden vor Kurzem ausgebaut. Das reicht von der Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstler*innen (SVS), über den NPO-Fonds (AWS) bis zur Phase 2 im Civid-19-Fonds (KSVF):

Überbrückungsfinanzierung für selbstständige Künstler*innen (SVS)

Selbstständige Künstler*innen können auf Antrag bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu Euro 6.000,- erhalten. Damit sollen Einnahmenausfälle bis zum Jahresende 2020 abgefedert werden.

Nähere Informationen und Antrag

Richtlinie für die Gewährung von Überbrückungsfinanzierungen

Non-Profit-Organisation – Unterstützungsfonds (NPO-Fonds)

Der beim Austria Wirtschaftsservice (AWS) angesiedelte neue NPO-Fonds stellt seine Zuschüsse auch für gemeinnützige Organisationen wie Kulturinitiativen und gemeinnützig organisierte Kulturbetriebe zur Verfügung. Basis sind - je nach Art - Kosten zwischen 1. April (für Einzelnes 10. März) und 30. September 2020.

Für die Berechnung wird der Vergleichszeitraum des Jahres 2019 oder der Durchschnitt aus den Jahren 2018 und 2019 herangezogen. Gefördert werden im wesentlichen Betriebskosten. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit einen Struktursicherungsbetrag in Höhe von 7 % der Einnahmen aus dem Jahr 2019 als Pauschale zusätzlich zu beantragen.

Nähere Informationen und Antrag

Richtlinienverordnung zum NPO-Fonds

Phase 2 im Covid-19-Fonds (KSVF)

Neben der Überbrückungsfinanzierung für selbstständige Künstler*innen ist nun auch die Phase 2 im Covid-19-Fonds des Künstler_innen-Sozialversicherungsfonds (KSVF) angelaufen.

Beantragen können jene Künstler*innen und Kulturvermittler*innen, die weder die Voraussetzungen für den Härtefall-Fonds noch für die Überbrückungsfinanzierung erfüllen und 2020 auch keine Zahlung aus dem regulären Unterstützungsfonds des KSVF erhalten haben. Die maximale Fördersumme beträgt 3.000 Euro, wobei die Soforthilfe aus der Phase eingerechnet wird.

Nähere Informationen und Antrag

Sonderrichtlinie für den COVID-19-FONDS

FAQ: Auswirkungen des Coronavirus auf Kunst und Kultur (BMKÖS-Website)