Künstler-Sozialversicherungsfonds: Mehr Spielraum im Notfall
Der Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) kann seit 2015 Kunstschaffenden in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen Beihilfen gewähren. Seit Oktober 2019 sind dafür neue Richtlinien in Kraft getreten. Diese berücksichtigen nun verstärkt die Lebensrealitäten der Kunstschaffenden im Hinblick auf Notfälle und erweitern den Handlungsspielraum des KSVF.