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Nachgefragt: Sind Corona-Hilfen für Kunstschaffende steuerfrei?

Selbständig tätige Künstler*innen und Kunstschaffende fragen immer wieder nach, wie Corona-Hilfszahlungen steuerlich zu betrachten sind.

Dazu hat uns das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (BMKOES) informiert:

Unterstützungsleistungen im Rahmen der Überbrückungsfinanzierung der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) sowie aus dem COVID-19-Fonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) sind steuer- und sozialversicherungsfrei.

Gleiches gilt übrigens auch für Unterstützungsleistungen aus dem Corona-Überbrückungsfonds der Bildrecht, die zu Beginn der Corona-Krise 2020 aus dem Fonds für soziale und kulturelle Einrichtungen (SKE) der Bildrecht ausgezahlt wurden.