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Foto: Georg Salner | PIC.INDIVIDUAL nr. 09, 2016 (Detail) | 102 x 112 cm | Acryl auf Holz | © Bildrecht, Wien 2019

Tantiemenauszahlung Juni 2020

Die Bezugsberechtigten der Bildrecht haben vor Kurzem ihre Tantiemenzahlung für das erste Halbjahr 2020 erhalten. Grundlage dafür waren mehr als 80.000 Meldungen von rund 6.000 Mitgliedern.

Es war die erste Tantiemenberechnung, die nahezu ausschließlich auf jenen Meldungen basierte, welche die Bildrecht-Mitglieder selbst im neuen Bildrecht Portal eingetragen hatten. Auf vielfachen Wunsch haben wir die Meldefrist verlängert und damit die Auszahlung in den Juni gelegt. Künftig wird die Meldefrist wieder der 30. April des Jahres sein, die Tantiemen werden jeweils im Mai und Oktober eines Jahres ausgezahlt.

Danke an alle, die ihren Zugang zum Bildrecht Portal aktiviert und ihre Meldungen über den Online Service abgegeben haben. Sie vereinfachen damit die Sammlung und Verwaltung der Meldungen sowie die Berechnung der Tantiemenzahlung deutlich.

Wir freuen uns über das positive Feedback auf das Bildrecht Portal, aber auch über Ihre Fragen zu den Funktionen des Bildrecht Portals sowie über Ihre kritischen Anmerkungen. Diese haben uns ermöglicht, technische Feinjustierungen im System vorzunehmen und die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen.

Das Bildrecht Portal wird künftig weitere Funktionen erfüllen. So wird es in der nächsten Ausbaustufe möglich sein, Auslandsmeldungen online einzutragen. Auch die Berechnung und Verteilung der Schulbuchvergütung wird technisch in das Bildrecht Portal integriert.

Abrechnungsübersicht

Ihre Tantiemenabrechnungen finden Sie ab sofort im Bildrecht Portal unter dem Punkt „Abrechnungsübersicht". Bei Fragen kontaktieren Sie bitte das Bildrecht-Team unter portal@bildrecht.at oder +43 1 815 26 91.

Änderung Stammdaten

Sollten sich Ihre Stammdaten ändern (UID-Nummer, Umsatzsteuersatz, Kontaktdaten, Bankverbindung), dann ändern Sie diese bitte direkt im Bildrecht Portal. Dort können Sie auch die Adresse(n) Ihrer eigenen Website(s) eintragen.

Bitte informieren Sie via E-Mail an portal@bildrecht.at, wenn Sie ein Pseudonym melden wollen oder wenn sich Ihr Name ändert (inkl. Nachweis für die Namensänderung).


Aus technischen Gründen gab es zwei Besonderheiten bei der Auszahlung:

  • In der Berufsgruppe 1 haben Mitglieder für jene Ausstellungen, deren Ort nicht in der Aufklappliste verfügbar war, dafür eine eigene Zahlung plus entsprechende Tantiemenabrechnung erhalten.
  • Die Zahlungen an Rechtsnachfolger*innen und Künstlergruppen ist später erfolgt.